Wettspielordnung
Platzordnung des Golfclub Mülheim an der Ruhr e.V.
Für alle Wettspiele, die vom Golfclub Mülheim an der Ruhr ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen DGV-Wettspielbedingungen. Die Wettspiele werden zudem nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des DGV, Mannschaftsspiele darüber hinaus auf der Grundlage des jeweiligen gültigen DGV-Ligastatuts ausgerichtet- Die Einsichtnahme in die DGV Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.
Ausschreibungen / Platzregeln
- „Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlichAmateurstatut) des DGV e.V. und den Platzregeln des GC Mülheim an der Ruhr e.V.. Das Wettspiel wird auf Grundlage des EGA – Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.“
- Die Ausschreibungen mit Meldelisten werden frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Meldeschluss ausgehängt.
- Mündliche und schriftliche Meldungen können erst nach der Ausschreibung/ Aushang durch das Sekretariat verbindlich entgegengenommen werden. Meldungen über das Intranet/App sind möglich. [Bei Streichungen nach Meldeschluss oder bei Nichtantritt ist das Nenngeld unaufgefordert im Sekretariat zu entrichten. Der Golfclub kann das Nenngeld per Lastschrift von der hinterlegten Bankverbindung einziehen.]
- Das Nenngeld beinhaltet die Abendveranstaltung und ist nicht übertragbar bei Nichtteilnahme an der Abendveranstaltung auf eine dritte Person.
- Für nicht Turnierteilnehmer ist die Teilnahme an einer Abendveranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Anmeldung bis 15.00 Uhr am Vortag und Zahlung der Gebühr möglich!
- Mit der Meldung zum Wettspiel stimmt der Spieler zu, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste durch Aushang u.a. im Clubhaus und im Internet veröffentlicht werden. Der Spieler willigt auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe uns seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste einschließlich der Veröffentlichung seiner Spielergebnisse für jedes Loch der Runde (Scorekarte), im Internet ein. Der Spieler erteilt dem Golfclub Mülheim an der Ruhr e.V. die Erlaubnis Bildberichte auf seiner Internet-/Facebookseite oder in Printpublikationen zu veröffentlichen.An den durch den Golfclub Mülheim organisierten und ausgeschriebenen Wettspielen sind die Mitglieder und Gäste nur teilnahmeberechtigt, wenn sie bei der Meldung zum Wettspiel den genannten Veröffentlichungen ausdrücklich zustimmen.
Der Vorstand